Ärztlich verordnete Behandlungspflege

Medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

 

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Alle Fragen und Antworten zur Behandlungspflege im Überblick auf pflege.de

Was ist Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig?

Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, dann kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Hilfe bei Kompressionsstrümpfen
  • Infusionen und Injektionen
  • PEG-Versorgung
  • Stomaversorgung/Portpflege
  • Dekubitusversorgung
  • Krankenhausnachsorge
  • Katheterversorgung und Blasenspülungen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Sonderernährung
  • und vieles mehr