Häusliche Grundpflege

Sich waschen, etwas essen, trinken und zur Toilette gehen, das nennt man Grundverrichtungen. Pflegebedürftige Patienten können das aber ohne Unterstützung nicht, weil sie möglicherweise verletzt, operiert worden oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage dazu sind. Zur Grundpflege gehören im Vergleich zur medizinischen Behandlungspflege folgende Tätigkeiten:

 

Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Grundlegende Dinge, wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme, sind dann kurz- oder langfristig nicht mehr alleine zu meistern. Unsere professionellen Pflegekräfte sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team vom Ambulanten Pflegedienst Carolin Schwarz GmbH steht Ihnen immer zur Seite, um Ihnen das Leben im häuslichen Umfeld zu erleichtern und Sie oder Ihre Angehörigen zu entlasten.

 

Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.